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   BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19   

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BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19 (https://dejure.org/2019,52992)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2019 - 3 StR 264/19 (https://dejure.org/2019,52992)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19 (https://dejure.org/2019,52992)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG
    Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen; Verdrängung; Auffangtatbestand; Verjährung; Wiederaufleben; gleichzeitiger Besitz mehrerer kinderpornographischer Schriften); Strafklageverbrauch (Begriff der prozessualen Tat; Verhältnis zum ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, Art. ... 103 Abs. 3 GG, § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 2 StGB, § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB, § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB, § 78 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4, § 78a Satz 1 StGB, § 78c StGB, § 176 Abs. 1 StGB, § 176a Abs. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 184b Abs. 1 StGB, § 184b Abs. 4 StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revison gegen eine Verurteilung wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.

  • rewis.io

    Sichverschaffen und Besitz kinderpornographischer Schriften: Sichverschaffen durch Anfertigen von Fotoaufnahmen zum Eigengebrauch; Verfolgungsverjährung für den Tatbestand des Sichverschaffens; Konkurrenzverhältnis bei Besitz mehrerer kinderpornographischer Schriften auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 176a
    Revison gegen eine Verurteilung wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.

  • datenbank.nwb.de

    Sichverschaffen und Besitz kinderpornographischer Schriften: Sichverschaffen durch Anfertigen von Fotoaufnahmen zum Eigengebrauch; Verfolgungsverjährung für den Tatbestand des Sichverschaffens; Konkurrenzverhältnis bei Besitz mehrerer kinderpornographischer Schriften auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 172
  • StV 2020, 475 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
    Zwar tritt der Besitz kinderpornographischer Schriften als Auffangtatbestand regelmäßig hinter dem Sichverschaffen des § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF zurück (BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 2; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1 Rn. 4; LK/Laufhütte/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 22; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 184b Rn. 39).

    Die ihrerseits in Tatmehrheit zueinander stehenden § 176 Abs. 1 StGB und § 176a Abs. 2 StGB werden jedoch nicht durch § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB aF zu einer Tat verklammert, weil es aufgrund der erheblich unterschiedlichen Strafdrohungen an der insoweit vorausgesetzten annähernden Wertgleichheit der Delikte fehlt (vgl. zu den Voraussetzungen der Klammerwirkung BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2019 - 3 StR 379/19, juris Rn. 5; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1 Rn. 6; Fischer, StGB, 67. Aufl., Vor § 52 Rn. 30).

    Denn dies gilt nicht uneingeschränkt: Der gleichzeitige Besitz bewirkt vielmehr nur dann eine Verknüpfung zu einer Tat, wenn nicht selbständige Verschaffenstaten festgestellt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1).

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 335/18

    Konkurrenzen bei gleichzeitigem Besitz verschiedener Datenträger mit

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
    Zwar stellt der gleichzeitige Besitz verschiedener Datenträger mit kinderpornographischen Schriften grundsätzlich nur eine Tat dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19, juris Rn. 8; vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, juris Rn. 39).

    Dem steht nicht entgegen, dass der gleichzeitige Besitz mehrerer kinderpornographischer Schriften grundsätzlich nur eine Tat darstellt, selbst wenn diese sich auf verschiedenen Datenträgern befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19, juris Rn. 8; vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3).

    Denn dies gilt nicht uneingeschränkt: Der gleichzeitige Besitz bewirkt vielmehr nur dann eine Verknüpfung zu einer Tat, wenn nicht selbständige Verschaffenstaten festgestellt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1).

  • BGH, 02.07.2019 - 2 StR 130/19

    Konkurrenzen (Bedrohung; Nötigung; Vergewaltigung)

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
    Zwar stellt der gleichzeitige Besitz verschiedener Datenträger mit kinderpornographischen Schriften grundsätzlich nur eine Tat dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19, juris Rn. 8; vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, juris Rn. 39).

    Dem steht nicht entgegen, dass der gleichzeitige Besitz mehrerer kinderpornographischer Schriften grundsätzlich nur eine Tat darstellt, selbst wenn diese sich auf verschiedenen Datenträgern befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19, juris Rn. 8; vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3).

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
    Zwar stellt der gleichzeitige Besitz verschiedener Datenträger mit kinderpornographischen Schriften grundsätzlich nur eine Tat dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19, juris Rn. 8; vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, juris Rn. 39).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
    Zwar tritt der Besitz kinderpornographischer Schriften als Auffangtatbestand regelmäßig hinter dem Sichverschaffen des § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF zurück (BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 2; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1 Rn. 4; LK/Laufhütte/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 22; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 184b Rn. 39).
  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17

    Begriff der prozessualen Tat (Steuerstrafrecht: regelmäßig keine prozessuale Tat

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
    Eigenständige materiellrechtliche Taten bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 StR 196/17, juris Rn. 3; vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 264 Rn. 6; KK/Ott, StPO, 8. Aufl., § 264 Rn. 5, 9, 14).
  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19

    Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
    Die ihrerseits in Tatmehrheit zueinander stehenden § 176 Abs. 1 StGB und § 176a Abs. 2 StGB werden jedoch nicht durch § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB aF zu einer Tat verklammert, weil es aufgrund der erheblich unterschiedlichen Strafdrohungen an der insoweit vorausgesetzten annähernden Wertgleichheit der Delikte fehlt (vgl. zu den Voraussetzungen der Klammerwirkung BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2019 - 3 StR 379/19, juris Rn. 5; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1 Rn. 6; Fischer, StGB, 67. Aufl., Vor § 52 Rn. 30).
  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 409/18

    Verjährung (Wiederaufleben der subsidiären Tat; Verschaffung und Besitz

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
    Steht jedoch der Verfolgbarkeit des verdrängenden Sichverschaffens-Tatbestands - wie hier - das Verfahrenshindernis der Verjährung entgegen, so lebt der subsidiäre Besitztatbestand wieder auf und der Angeklagte ist aus diesem zu bestrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 3 StR 409/18, juris Rn. 2; Fischer, StGB, 67. Aufl., Vor § 52 Rn. 46; SSWStGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 52 Rn. 30; s. auch MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., Vorbemerkung zu § 52 Rn. 72 mwN).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
    (1) Durch das Herstellen der Videoaufnahmen unternahm es der Angeklagte in zwei rechtlich selbständigen Fällen, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen (§ 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF), denn auch das eigenhändige Anfertigen einer Aufnahme zum Eigengebrauch erfüllt den Tatbestand des Sich-Verschaffens (BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16, NStZ 2018, 90 f.; LK/Laufhütte/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 9; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 184b Rn. 35).
  • BGH, 23.01.2018 - 2 StR 196/17

    Gegenstand des Urteils (Tat im prozessualen Sinne)

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
    Eigenständige materiellrechtliche Taten bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 StR 196/17, juris Rn. 3; vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 264 Rn. 6; KK/Ott, StPO, 8. Aufl., § 264 Rn. 5, 9, 14).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Zwar verwirklichte der Angeklagte jeweils die Voraussetzungen des Tatbestandes, weil er sich mit der Aufzeichnung der Missbrauchshandlungen zur späteren eigenen Verwendung kinderpornografische Schriften verschaffte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, juris Rn. 11 mwN).

    Damit kommt in den Fällen II.1-II.4 und II.6-II.11 der Urteilsgründe - das Tatvideo im Fall II.5 der Urteilsgründe war zu einem nicht bekannten Zeitpunkt vor der Sicherstellung der übrigen Dateien am 9. November 2019 vom Angeklagten aufgrund dessen schlechter Qualität gelöscht worden - der Auffangtatbestand des bis zur Sicherstellung andauernden Besitzes (§ 184b Abs. 3 nF, § 2 Abs. 2 StGB) der verschiedenen Tatvideos zur Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, juris Rn. 14 mwN).

    Dass der Angeklagte wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Verfahrenshindernisses der Verjährung nicht nach § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF, sondern nur nach dem wiederauflebenden Besitztatbestand verurteilt werden kann, ändert an der konkurrenzrechtlichen Bewertung nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, juris Rn. 23).

  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 482/21

    Besitz kinderpornographischer Schriften (Verhältnis zum Herstellen; Verjährung;

    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht mehr darauf an, dass im Übrigen eine Strafbarkeit wegen Herstellens kinderpornographischer Schriften nach den Gesetzesfassungen, die vor dem 27. Januar 2015 galten, eine besondere Verwendungsabsicht voraussetzte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173).

    Steht jedoch der Verfolgbarkeit des verdrängenden Tatbestands das Verfahrenshindernis der Verjährung entgegen, so lebt der subsidiäre Besitztatbestand wieder auf und der Angeklagte ist aus diesem zu bestrafen (vgl. entsprechend zum Sichverschaffen BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173 mwN).

    Das Dauerdelikt des Besitzes der verschiedenen Tatvideos verklammert mit Blick auf dessen geringeren Unwertgehalt die tatmehrheitlichen Taten des (schweren) sexuellen Missbrauchs nicht zur Tateinheit (s. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 4 Rn. 4; vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 397/20, juris Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 174).

    Überdies ist der tateinheitliche langjährige Besitz selbst hergestellter kinderpornographischer Aufnahmen von eigenen Missbrauchstaten ebenso strafschärfend berücksichtigungsfähig wie das Herstellen der Aufnahmen selbst (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, juris Rn. 29).

  • BGH, 06.05.2021 - 3 StR 350/20

    Abweichendes Sexualverhalten (hier: Pädophilie) schwere andere seelische Störung

    Soweit die Strafkammer den Angeklagten in diesen Fällen und in Fall II. 4 der Urteilsgründe wegen "Erwerbs' der inkriminierten Schriften verurteilt hat, ist die Tenorierung in "Besitzverschaffung' zu ändern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2020 - 3 StR 275/20, NStZ 2021, 41; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173; vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, juris Rn. 15).
  • BGH, 29.11.2023 - 3 StR 301/23

    Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit

    a) Zwar stellt der gleichzeitige Besitz verschiedener Datenträger mit kinderpornographischen Schriften grundsätzlich nur eine Tat dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, NStZ 2022, 407 Rn. 6; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173; vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19, juris Rn. 8; vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, juris Rn. 39; LK/Nestler, StGB, 13. Aufl., § 184b Rn. 63).
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen

    a) Das Landgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass sich das Vorliegen eines etwaigen Strafklageverbrauchs danach richtet, ob die zur Aburteilung stehende prozessuale Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO mit derjenigen identisch ist, die dem rechtskräftigen Erkenntnis zu Grunde lag (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 124; Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 366/19, ZfBR 2020, 589, 592; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173, und vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1, 6).
  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 294/22

    Verbreiten und Besitz kinderpornographischer Schriften

    Gegen das Vorliegen einer einheitlichen prozessualen Tat spricht bereits, dass insoweit materiellrechtlich Tatmehrheit gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172 mwN).

    Der gleichzeitige Besitz bewirkt als Auffangtatbestand aber nur dann eine Verknüpfung zu einer Tat, wenn - anders als im Urteil vom 7. November 2019 - nicht selbständige Erwerbs- bzw. Verschaffenstaten festgestellt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172 mwN).

  • BGH, 27.10.2021 - 5 StR 162/21

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen Herstellens

    Auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen ist der Angeklagte im Fall 15 jedoch des zu dem Missbrauchsdelikt in Tateinheit stehenden Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB in der Fassung vom 31. Oktober 2008 schuldig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 173).
  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

    Dabei kann dahinstehen, ob vorliegend der Auffangtatbestand des Besitzes kinderpornographischer Schriften - entsprechend dem Regelfall - hinter dem Unternehmen des Sichverschaffens des Besitzes daran zurücktritt oder ob einer strafrechtlichen Verfolgbarkeit der letztgenannten Tatbestände das Verfahrenshindernis der Verjährung (§ 78 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4, § 78a Satz 1, § 78c StGB) entgegensteht, wodurch der subsidiäre Besitztatbestand wieder aufleben würde (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19 - NStZ-RR 2020, 172 ).
  • BGH, 08.12.2021 - 3 StR 405/21

    Konkurrenzen zwischen Besitz und Sichverschaffen kinderpornographischer Inhalte

    Eine Bestrafung wegen Besitzes kann nur erfolgen, wenn andere, umfassendere Formen des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln nicht nachgewiesen werden können (Senat, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08 - BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1; vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18 - BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 2 und vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19 - NStZ-RR 2020, 172 m.w.N.) Vorliegend ist ein ?Sichverschaffen" des Angeklagten im Sinne des § 184b Absatz 3 StGB durch die Urteilsfeststellungen belegt.
  • BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22

    Besitz kinderpornographischer Schriften (Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz

    Dies gilt nur dann nicht, wenn selbständige Verschaffenstaten festgestellt sind (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 174 mwN).
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